Anmerkung:
15.05.2024 Die hohe Population der Waschbären in der Potsdamer Innenstadt sowie den Außenbereichen ist der Unteren Jagdbehörde seit Jahren bekannt und wird mit Unterstützung der Stadtjäger entgegengewirkt.
Der beschriebene Standort am Uferpark ist eine Ortslage. Diese stellt im Jagdrecht einen befriedeten Bezirk dar, aus Gründen der Sicherheit ist eine Bejagung grundsätzlich verboten.
Die Anwohner können durch ihr Verhalten Wildtieren gegenüber dazu beitragen, die Tiere nicht dauerhaft an den Ort zu gewöhnen. Zum Beispiel sollte Katzen- und Hundefutter nicht unbeaufsichtigt bereitstehen. Vogelhäuser sollten nicht das ganze Jahr befüllt werden und auch ein Komposthaufen im Garten sollte mit Bedacht befüllt werden. Obst- und Gemüse/ Essensreste laden die Wildtieren zum längeren Verweilen ein. Mülltonnen sollten so gesichert sein, dass die Waschbären die Deckel nicht allein öffnen können.
Zwar können die Waschbären ganzjährig bejagt werden, denn noch genießen sie während der Aufzucht der Jungtiere einen Elternschutz. Die Jungtiere kommen in der Regel im April zur Welt, bleiben dann 6 - 9 Wochen in der Höhle, gern in alten trockenen Bäumen, Schuppen oder Dachböden. Danach erkunden Sie mit den Eltern die Umgebung und sind weiterhin sehr unselbständig.
Sollte es trotz Beachtung der Hinweise, weiterhin zu Problemen kommen, können sich die Bürger an die Untere Jagdbehörde wenden und die Erteilung einer Gestattung zu Jagdhandlungen im befriedeten Bezirk beantragen (Fallenjagd). Durch die Stadtjäger wird eine Prüfung vor Ort vorgenommen. Eine Bejagung durch das Aufstellen einer Falle ist ab Mitte Juli möglich.
13.05.2024 Vielen Dank für Ihren Hinweis. Er wurde an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet.