Anmerkung:
08.05.2024 Der beschriebene Sachverhalt Auf dem Kiewitt sowie den weiteren genannten Aufenthaltsorten ist den Mitarbeitenden des Inspektionsaußendienstes sowie den Hilfsorganisationen Potsdams bekannt.
Eine auffallende Sichtbarkeit von Obdachlosigkeit ab dem Frühjahr ist im Übrigen als normal anzusehen. Zusätzliche Winterunterkünfte schließen auf Grund der wärmeren Temperaturen und da das Angebot in diesem Zusammenhang nicht mehr genutzt wird bzw. nicht mehr gewollt wird.
Der Aufenthalt von Obdachlosen mit seinen bisweilen wahrzunehmenden Begleiterscheinungen (z.B. Alkoholismus, Müll) wird zu recht häufig als Ärgernis empfunden, eine Gefahr für das Schutzgut der öffentlichen Ordnung und Sicherheit ist damit nicht verbunden.
Obdachlosigkeit mit all seinen Erscheinungsformen ist eine soziale Problemlage, die besonderen Repressalien unterliegt.
Auch wenn der öffentliche Raum allen gehört, folgt daraus nicht, dass alles an jedem Ort zulässig ist. Dazu bedarf es einer differenzierten Betrachtung im Einzelfall. Aus einer Norm ergibt sich nicht automatisch ihre Durchsetzbarkeit.
Darüber hinaus ist Obdachlosigkeit weder eine Straftat noch eine Ordnungswidrigkeit und auch nicht als Gefährdung der öffentlichen Ordnung anzusehen.
Wenn aus Gründen der Ordnung und Sauberkeit und wegen der Touristen, der Anwohner und Kinder der „Zustand“ Obdachlosigkeit als unerwünscht empfunden wird, gibt ist es für die Stadt als Gemeinwesen keine Veranlassung, die Obdachlosigkeit aus der öffentlichen Wahrnehmung zu verbannen.
Bei freiwilliger Obdachlosigkeit (wie in den vorliegenden Fällen) haben die Kommunen entsprechend Art. 2 Abs. 1 GG (Freie Entfaltung der Persönlichkeit) keine rechtliche Handhabe, Menschen zu verdrängen, die an den öffentlichen Raum gebunden sind.
Wie die Polizei ist auch das Ordnungsamt nicht in der Lage, mit den Mitteln des Ordnungsrechtes soziale Konflikte in der Gesellschaft und deren Auswirkungen zu beseitigen. Dies ist und bleibt eine Aufgabe der Sozialpolitik.
Die obdachlosen Personen werden in Zusammenarbeit mit Hilfsorganisationen, wie beispielsweise der CRESO Potsdam (Creative Sozialarbeit gGmbH), regelmäßig überwacht. Weitere Hilfsangebote werden von der AWO oder der Stadtverwaltung Potsdam aktiv angeboten.
Nähere Infos dazu finden Sie auch hier:
https://www.potsdam.de/de/suche?keys=Hilfsangebote+Obdachlose
Bei Vorliegen einer akuten Gefahr werden im zur Verfügung stehenden gesetzlichen Rahmen entsprechende behördliche Maßnahmen eingeleitet.
An die Polizei wenden Sie sich bitte bei auftretenden Straftaten, wie Beleidigungen, Sachbeschädigungen etc. oder bei nächtlichen Ruhestörungen, unter 0331/55081224.