Anmerkung:
22.08.2024 Die Mitarbeitenden des Ordnungsamt- Außendienstes werden Ihren Hinweis zum Anlass für eine gezielte Kontrolle vor Ort nehmen.
Gemäß §12 Abs.3b StVO dürfen Anhänger nicht länger als 2 Wochen am selben Standort geparkt werden.
Um einen möglichen Verstoß gegen die StVO zu ahnden, wird der Anhänger in den regelmäßigen Kontrollbestand und in die weitere Bearbeitung aufgenommen. So dieser noch vor Ort stehen sollte.
Der Sachverhalt bleibt dann weiter unter Kontrolle.
Für aktuelle Mitteilungen zum Falschparken oder beim Vorliegen von Behinderungen können Sie sich direkt an die Einsatzzentrale des Ordnungsamtes Potsdam unter der Rufnummer: 0331 289 1642
Mo - Fr 07:00 - 21:30 Uhr
Sa / So 09:00 - 18:00 Uhr
feiertags in der Woche 09:00 - 20:00 Uhr
oder per Mail an einsatzzentrale@rathaus.potsdam.de wenden.
Somit wären effiziente und gezielte Kontrollen an diesem Ort leistbar.
02.08.2024 Vielen Dank für Ihren Hinweis. Er wurde an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet.