Maerker
Brandenburg
18.03.
2025
ID 342048
Seit dem Wochenende halten sich immer wieder Jugendliche in den verlassenen Gärten hinter den Straßenbahn schienen gegenüber der Straße der Jugend 18 auf. Die Jugendlichen scheinen dort auf die Dächer der Gebäude zu klettern und schmeißen Gegenstände herunter, meist nachmittags bis abends.
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir haben die zuständige Abteilung gebeten sich der Sache anzunehmen.
Antwort:
Die Citystreife wurde gebeten dies in Ihre Tour mit aufzunehmen.
18.03.
2025
ID 342047
Wer hat diesen Kahlschlag in der der Brut und Setzzeit zu verantworten und warum ?
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir haben die zuständige Abteilung gebeten sich der Sache anzunehmen.
17.03.
2025
ID 341917
Am Ortseingang Grüne Linde von Woltersdorf kommend liegen rechts hinter den Büschen Unmengen an Müll.
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir haben die zuständige Abteilung informiert. Dort wird geprüft, wer für die Entsorgung zuständig ist (ob es sich um ein Grundstück der Gemeinde oder ein privates handelt). Auf kommunalen Grundstücken werden wir eine schnellstmögliche Entsorgung veranlassen. Auf privaten Grundstücken werden die Besitzer informiert und aufgefordert, den Müll zu entsorgen.
Ergänzung:
Die Abfallbehörde des Landkreises wurde informiert.
17.03.
2025
ID 341913
Die einfach aufgestellten Poller dieses Anwohners im Gärtnerweg sind immer noch sehr kontraproduktiv. Bei Gegenverkehr mit größeren Fahrzeugen. Des Weiteren ist dieser Anwohner in der Gartenstraße gemeldet worauf sich sein Augenmerk auch weiter konzentrieren sollte.
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir haben die zuständige Abteilung gebeten sich der Sache anzunehmen und die Hintergründe der Poller zu ergründen.
Antwort:
Das Aufstellen der Poller wurde zum Schutz des Grünstreifens genehmigt. Insofern wurden diese nicht "einfach aufgestellt".
Das betroffene Grundstück als Eckgrundstück ist für die Reinigung an beiden Seiten des Grundstücks zuständig. Dieses ist nur schwer möglich, wenn der Grünstreifen zerfahren wird.
Das Argument, dass ein Begegnungsverkehr erschwert wird, kann nicht durchdringen. Zum einen befinden sich die Poller auf dem Grünstreifen und nicht auf der Fahrbahn, zum anderen dient ein Grünstreifen nicht als Ausweichfläche. Es muss zum Fahren die Fahrbahn benutzt werden. Überdies sind die Poller noch ein Stück weit eingerückt und ragen auch nicht auf die Fahrbahn. Da es sich bei der von Ihnen benannten Straße auch nicht um eine Hauptverkehrsstraße handelt, dazu auch noch um ein Tempo 30-Zonen Gebiet, gilt ohnehin § 1 der Straßenverkehrsordnung.
16.03.
2025
ID 341722
Im Wäldchen rechts vor der Autobahn Brücke
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir haben die zuständige Abteilung informiert. Dort wird geprüft, wer für die Entsorgung zuständig ist (ob es sich um ein Grundstück der Gemeinde oder ein privates handelt). Auf kommunalen Grundstücken werden wir eine schnellstmögliche Entsorgung veranlassen. Auf privaten Grundstücken werden die Besitzer informiert und aufgefordert, den Müll zu entsorgen.