Mangelhafter Winterdienst
Kategorie: Straßen und Wege
ID:
274456
Status: erledigt (grün).
Anmerkung:
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung - wir haben die zuständige Abteilung weitergegeben.
Antwort:
Für den Winterdienst auf den Straßen innerhalb der geschlossenen Ortschaften ist die Gemeinde selbst zuständig, auf den Wegen handelt es sich um Anliegerpflichten. Den Auftrag zur Räumung haben wir für die meisten Straßen an Fachfirmen vergeben. Wir kontrollieren regelmäßig die Ausführung der Räumaufträge und mahnen mangelhafte Ausführungen auch an. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass bei der gegenwärtigen Situation nicht alle gefährlichen Bereiche gleichzeitig beräumt werden können und passen Sie Ihr Fahrverhalten an die Witterung an.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.