Anmerkung:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Nach mehrmaliger Prüfung zu verschiedenen Tageszeiten konnten die in der
Maerker benannten Fahrzeuge nicht festgestellt werden.
Da das absolute Haltverbot in der Mühlenstraße nach wie vor gilt, bitten wir
im Wiederholungsfall um Mithilfe, in dem Sie uns Beweismaterial (Fotos,
Kennzeichen oder vor welcher Haus-Nr. in der Mühlenstraße) diese Ordnungs-
widrigkeiten stattfinden.
Danach werden wir den Sachverhalt erneut prüfen.
Wir bedanken uns für Ihren Hinweis.
Betrachten Sie daher dieses Schreiben zu der o. g. Maerker als erledigt.
Mit freundlichen Grüßen
Ordnungsamt