Zurück

Fürstenwalde/Spree

Suchoptionen…

Suche

Hinweise

18.03.

2025

ID 341966

Komplette Straße dunkel

Fürstenwalde
erledigt (grün)
Kategorie
Straßen und Wege
Ort
Fürstenwalde, Fichtestraße

.

24.04.2025
Die Reparatur ist zwischenzeitlich erfolgt.

18.03.2025
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Er wurde zur Prüfung ans zuständige Fachamt weitergeleitet.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Maerker Redaktion der Stadt Fürstenwalde/Spree

17.03.

2025

ID 341877

Angebrochenen Ast

Wilhelm-Röntgen-Straße 2b
in Arbeit (gelb)
Kategorie
Straßen und Wege
Ort
, Wilhelm-Röntgen-Straße , 2b

Gegenüber ist ein Ast einer Kiefer angebrochen und droht auf die Straße zu stürzen.

17.03.2025
Vielen Dank für Ihren Hinweis.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Maerker Redaktion der Stadt Fürstenwalde/Spree

17.03.

2025

ID 341872

Fehlende Fahrbahnmarkierung

Fürstenwalde
abschließend bearbeitet (grün/gelb)
Kategorie
Straßen und Wege
Ort
Fürstenwalde, Rauener Straße

Rauener Strasse / Kreuzung August Bebel Strasse Hier fehlt die Halte Linie und die Autofahrer sind nicht in der Lage so zu warten das sie nicht mitten auf dem Übergang stehen.

17.03.2025
Sobald die Witterung es zulässt, werden die Markierarbeiten nachgeholt.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Maerker Redaktion der Stadt Fürstenwalde/Spree

16.03.

2025

ID 341796

Wahlplakate

Fürstenwalde
abschließend bearbeitet (grün/gelb)
Kategorie
Plakatierungen
Ort
Fürstenwalde, Nachtigallenweg

In der Vogelsiedlung, zB Nachtigallenweg und Amselweg hängen immer noch etliche Wahlplakate (AFD).

17.03.2025
Grundsätzlich gilt für Wahlen im Land Brandenburg die Allgemeinverfügung des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung Abteilung 4 - Verkehr - vom 07. Dezember 2020 (veröffentlicht im Amtsblatt für Brandenburg - Nr. 52 vom 30. Dezember 2020). Demnach darf mit der diesbezüglichen Plakatwerbung zwei Monate vor dem Wahltag begonnen werden. Vor Beginn der Wahlwerbung sind die Straßenverkehrsbehörden, kreisfreie Städte und große kreisangehörige Städte über die Vorhaben der Plakatwerbung zu unterrichten.
Diese Allgemeinverfügung gilt jedoch nur für Straßen im Sinne des Brandenburgischen Straßengesetzes. Öffentliche Grün- und Parkanlagen sind von der Regelung nicht betroffen. Hierfür bedarf es auch innerhalb der genannten zwei Monate einer Genehmigung der Gemeinde.
Ebenso bedarf Wahlwerbung, die vor den genannten zwei Monaten in den Ortsdurchfahrten der Gemeinde präsentiert wird, der gemeindlichen Genehmigung. Grundlage für diese Genehmigung bildet in der Stadt Fürstenwalde/Spree die Sondernutzungs- und Gebührensatzung.

§ 1 (4) Sondernutzungs- und Gebührensatzung….Auf Wahlwerbung der Parteien und der sonstigen Vorschlagsträger findet diese Satzung in einer Zeitspanne von 6 Wochen vor bis eine Woche nach der jeweiligen Wahl keine Anwendung. Sie gilt innerhalb der genannten Frist und entsprechend den Bestimmungen dieser Satzung als genehmigt.

16.03.

2025

ID 341678

Schlaglöcher

Heideland
in Arbeit (gelb)
Kategorie
Straßen und Wege
Ort
Heideland, Ampferweg

Der letzte Abschnitt vom Ampferweg(47-55) ist schrecklich zu fahren, die Löcher werden immer mehr und tiefer. Lieben Dank für die Bearbeitung.

17.03.2025
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Er wurde zur Prüfung ans zuständige Fachamt weitergeleitet.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Maerker Redaktion der Stadt Fürstenwalde/Spree