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Amt Brück

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Hinweise

05.04.

2025

ID 344259

Geweh zugewachsen

keine Angabe
in Arbeit (gelb)
Kategorie
Straßen und Wege
Ort
, 1

Der Gehweg gleicht wahrscheinlich im Sommer eines Wiesenweges. Zugewachsen mit Unkraut seit Jahren.

Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Dieser wurde zur Bearbeitung an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet.
Bitte haben Sie Verständnis, dass die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen kann.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Maerker Redaktion des Amtes Brück

03.04.

2025

ID 344123

Neuer Eintrag

Linthe
eingetragen (rot)
Kategorie
Geruchs- und Lärmbelästigung

Meldungen, welche bis 14 Uhr eingestellt werden, erscheinen spätestens am ersten folgenden Arbeitstag um 18.00 Uhr.

03.04.

2025

ID 344120

Neuer Eintrag

keine Angabe
eingetragen (rot)
Kategorie
Geruchs- und Lärmbelästigung

Meldungen, welche bis 14 Uhr eingestellt werden, erscheinen spätestens am ersten folgenden Arbeitstag um 18.00 Uhr.

03.04.

2025

ID 344049

Müll

Ernst-Thälmann-Straße
verschoben (blau)
Kategorie
Abfall/Müll
Ort
, Ernst-Thälmann-Straße

Dieser Missstand befindet sich außerhalb unseres Ortes. Er wurde zuständigkeitshalber nach Beelitz verschoben und wird dort bearbeitet.

Wurde am 03.04.2025 in die zuständige Kommune verschoben und hat die neue ID: 344076Vielen Dank für Ihren Hinweis.

01.04.

2025

ID 343768

Zugang Löschwasser

Damelang-Freienthal
erledigt (grün)
Kategorie
Öffentliches Grün/Spielplatz
Ort
Damelang-Freienthal, Freienthal

Seit einigen Tagen steht ein Wohnmobil fast direkt vor der Löschwasserentnahmestelle Hausnummer 15-16 Freienthal.

Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Dieser wurde zur Bearbeitung an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet.
Bitte haben Sie Verständnis, dass die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen kann.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Maerker Redaktion des Amtes Brück

01.04.2025

Die Löschwasserentnahmestelle ist zugänglich und kann im Ernstfall erreicht werden.
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt hierzu im §12 Absatz 3 Nr.4, dass nur das Parken über Sachtdeckeln und anderen Verschlüssen unzulässig ist.