Status
Beschreibung
Ort/Datum/Foto
Lärmbelästigung Heckenschnitt wehrend der Brutzeit
Kategorie: Geruchs- und Lärmbelästigung
ID:
211684
Status: erledigt (grün).
Anmerkung:
19. Mai 2022
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wird an den zuständige Fachbereich weitergeleitet.
31. Mai 2022
Ein Formschnitt von Hecken ist in der Zeit von März bis September gesetzlich erlaubt. Vor dem Schnitt werden die Hecken nach Brutplätzen durchsucht. Die Arbeiten wurden mit einer Teleskopheckenschere nach Bundes-Immissionsschutzgesetzes durchgeführt.