Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
08.05.2025 / Wir haben Ihren Hinweis an den Fachbereich Umwelt und Natur weitergeleitet
09.05.2025 / Der Sachverhalt wurde durch die unteren Naturschutzbehörde der Stadt Cottbus/Chóśebuz geprüft.
Ein Verstoß gemäß §39 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) liegt hier nicht vor, da schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Sträucher in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September zulässig sind.
Um in Zukunft die vorhandenen Blüten und somit unter anderem das Nahrungsangebot für beispielsweise Insekten zu erhalten, erfolgte eine Rücksprache mit dem Eigenbetrieb Grün- und Parkanlagen