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Ampel

Beschreibung

Unfallschwerpunkt für Radfahrer - Bahnübergang Ziesarer Landstraße

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 151458
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Sehr geehrte Damen und Herren, der neu ausgewiesene Radweg, Stadtauswärts hinter den Schranken offenbart immer öfter das Problem, dass Fahrradfahrer, welche am Ende des Fahrradweges auf die andere Straßenseite wechseln müssen Gefahr laufen, von Fahrzeugen die die Kolonne, welche hinter dem Fahrradfahrer herfährt überholen, überfahren zu werden. Es war bereits mehrfach der Fall, dass die Kolonne Fahrradfahrern die Überquerung der Fahrbahn ermöglicht hat und von hinten ein Fahrzeug mit hoher Geschwindigkeit die Kolonne überholt hat. Es ist nur eine Frage der Zeit bis es zum ersten tötlichen Unfall an dieser Stelle kommt. Da ein Überweg nicht ohne weiteres zeitnah zu realisieren ist, möchte ich Sie bitten, das Stück Straße als Tempo 30 Zone auszuweisen oder, was meiner Meinung nach zielführender wäre für diesen Bereich ein Überholverbot festzulegen. Da der Fahrradverkehr in diesem Bereich ständig zunimmt, wäre es eine sinnvolle Maßnahme zur Unfallverhütung. Für den Fahrradfahrer sind Fahrzeuge, welche mit hoher Geschwindigkeit die Kolonne überholen nur schlecht zu sehen.
Ort/Datum/Foto

Ziesarer Landstraße

Anmerkung

12.11.2020 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Sachverhalt wird an die zuständige Fachgruppe übergeben.

12.11.2020 - Die Straßenverkehrsbehörde hat die Bearbeitung des Sachverhalts übernommen.

17.12.2020 - Die Straßenverkehrsbehörde teilt mit, dass eine weitergehende Prüfung des Antrages erfolgen wird. Diese beinhaltet die Anhörung der Polizei und des Straßenbaulastträgers hinsichtlich der Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h und/oder Aufstellung eines Überholverbotes. Über das Ergebnis wird an dieser Stelle informiert.

02.01.2024 -
"Die Straßenverkehrsbehörde hat sich in Abstimmung mit der Polizei und dem Straßenbaulastträger dazu entschlossen, in der Ziesarer Landstraße im Bereich der notwendigen Querung der Radfahrer vom Schutzstreifen auf dem hinter dem Wittstocker Gässchen beginnenden Radweg ein Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art anzuordnen. Das Überholverbot wird auch stadteinwärts vor dem Wittstocker Gässchen zum Schutz der querenden Radfahrer angeordnet. Die Beschilderung wird demnächst durch den städtischen Bauhof aufgestellt.
Eine generelle Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h wird als nicht angemessen gesehen, da dies nicht erforderlich ist, wenn kein Radfahrer hier unterwegs ist bzw. wenig Verkehr ist."