Status - abschließend bearbeitet (grün/gelb)
Beschreibung
Hundeführung in der Stadt, stets und ständig ohne Leine
Kategorie: Tiere/Ungeziefer
ID: 225751
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).
Ort/Datum/Foto
Anmerkung
12.10.2022 Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wurde an die zuständige Fachabteilung zur Bearbeitung weitergeleitet.
12.10.2022 Nach Überprüfung Ihres Anliegens können wir Ihnen mitteilen, dass dieser Sachverhalt bereits in Bearbeitung ist.
Hierfür noch eine Information:
Siehe § 8 der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Verbandsgemeinde Liebenwerda (Gefahrenabwehrverordnung), beschlossen am 26. 08. 2020, gültig seit 16. 09. 2020:
§ 8 Mitführen von Tieren
(1)Wer auf Verkehrsflächen oder in Anlagen Tiere mit sich führt, hat dafür zu sorgen,
dass diese niemanden gefährden oder belästigen können. Hunde sind innerhalb im
Zusammenhang bebauter Ortsteile an der Leine zu führen.