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  • Es gibt einen Rechtsanspruch auf den Zuschuss nach Maßgabe des Haushalts. Jedoch ist der Antrag mit Blick auf das Wiederaufforstungsgebot regelmäßig spätestens 36 Monate nach Schadenseintritt zu stellen. Die Behörde entscheidet im pflichtgemäßen Ermessen.
  • Der Zuschuss verringert sich um Leistungen Dritter.
  • Ein Zuschuss erfolgt mit der Maßgabe, dass der Betrag 1.000 Euro nicht unterschreitet.
  • Die Maßnahme darf nicht Fördertatbestand einer Förderrichtlinie sein oder bereits gefördert werden.
  • Es darf sich nicht um eine festgelegte Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahme nach Landeswaldgesetz oder Brandenburgischem Naturschutzgesetz (Flächenpool) handeln.

Was bekommt der Antragsteller ?

  • Die Zuwendung erfolgt im Rahmen der Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines Zuschusses.
  • Gemäß Paragraph 21 Landeswaldgesetz erhält ein Waldbesitzer nach einem Waldbrandschaden auf Antrag und nach Maßgabe des Haushalts bis zu 80 vom Hundert der entstehenden Wiederbewaldungskosten als Zuschuss durch das Land, soweit vom Schädiger kein Ersatz zu verlangen ist.
  • Es gibt einen Rechtsanspruch auf den Zuschuss nach Maßgabe des Haushalts. Jedoch ist der Antrag mit Blick auf das Wiederaufforstungsgebot regelmäßig spätestens 36 Monate nach Schadenseintritt zu stellen. Die Behörde entscheidet im pflichtgemäßen Ermessen.
  • Der Zuschuss verringert sich um Leistungen Dritter.
  • Ein Zuschuss erfolgt mit der Maßgabe, dass der Betrag 1.000 Euro nicht unterschreitet.
  • Die Maßnahme darf nicht Fördertatbestand einer Förderrichtlinie sein oder bereits gefördert werden.
  • Es darf sich nicht um eine festgelegte Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahme nach Landeswaldgesetz oder Brandenburgischem Naturschutzgesetz (Flächenpool) handeln.

Was bekommt der Antragsteller ?

  • Die Zuwendung erfolgt im Rahmen der Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines Zuschusses.
  • Gemäß Paragraph 21 Landeswaldgesetz erhält ein Waldbesitzer nach einem Waldbrandschaden auf Antrag und nach Maßgabe des Haushalts bis zu 80 vom Hundert der entstehenden Wiederbewaldungskosten als Zuschuss durch das Land, soweit vom Schädiger kein Ersatz zu verlangen ist.
Marginalspalte

Zur Vorschau der Proportionen mit einer ggf. vorhandenen Marginalspalte für den Mandanten in der Farbe des Mandanten.

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