Anmerkung
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Das Bauamt informiert:
Deie Straße Am Kiesgrund befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 01-9.Änderung. Weder im Ursprungsplan noch in der Planänderung befinden sich Festsetzungen zu Einfriedungen, die eine solche Zaunanlage untersagen.
Die einzige Regelung des Bebauungsplans zu Einfriedungen betrifft heckenartige Einfriedungen. Dort sind nur Laubgehölze als Begrenzung zu öffentlichem Grund gestattet.