Status - abschließend bearbeitet (grün/gelb)
Beschreibung
Verschmutzte Wege durch Streusand
Kategorie: Touristische Rad- und Wanderwege
ID: 244566
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).
Ort/Datum/Foto
Anmerkung
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Für die Reinigung des Uferweges gilt die Anliegerpflicht. In diesem Zusammenhang weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass eine Verpflichtung für die Beseitigung von Streugut generell erst dann besteht, wenn angesichts der Jahreszeit nicht mehr mit weiteren Schneefällen oder Glatteis durch überfrierenden Regen oder Reif zu rechnen ist. Gerade bei den in den letzten Wochen auftretenden Witterungsbedingungen (häufiger Frost-Tau-Wechsel – und dadurch Reifbildung) erfüllt das bereits auf der Straße liegende Streugut sofort einen abstumpfenden Zweck.
Im benannten Bereich ist die Stadt einer der Anlieger. Die hier durch die Stadt zu realisierenden Anliegerpflichten sind im Rahmen der stadtweiten Grundreinigung nach der Winterperiode ab der 17. Kalenderwoche eingeplant. Anschließend erfolgt die turnusmäßige Reinigung wieder einmal pro Monat.