Status - erledigt (grün)
Beschreibung
E Scooter
Kategorie: Straßen und Wege
ID: 247094
Status: erledigt (grün).
Ort/Datum/Foto
Anmerkung
Vielen Dank für den Hinweis! Die Wünsche können nicht realisiert werden, da die Nutzung der E-Scooter durch die StVO geregelt ist, Änderungen dazu können nur durch den Bund erfolgen. E-Scooter sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Wenn diese fehlen, muss auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Auf dem Gehwegen sind sie grundsätzlich verboten.
So kann eine Nutzung von E-Scootern auf anderen Verkehrsflächen nur durch das Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ (§ 10 Absatz 3 EKfV) erlaubt werden. Dies trifft z.B. auf dem im vergangenen Jahr eröffneten Uferweg zu.