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Status  - erledigt (grün)

Ampel

Beschreibung

E Scooter

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 247094
Status: erledigt (grün).

Im gesamten Stadtgebiet wo es Granitpflaster gibt und kein Radweg muss das Fahren mittels E Scooter auf Gehweg erlaubt werden. Durch das Pflaster ist das befahren mittels E Scooter nahezu unmöglich. Wie soll so der Schritt zu klimaneutralität geschafft werden wenn so ein Fahrzeug nicht genutzt werden kann. Bitte umgehend das befahren mittels E Scooter auf Gehweg erlauben
Ort/Datum/Foto


Anmerkung

Vielen Dank für den Hinweis! Die Wünsche können nicht realisiert werden, da die Nutzung der E-Scooter durch die StVO geregelt ist, Änderungen dazu können nur durch den Bund erfolgen. E-Scooter sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Wenn diese fehlen, muss auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Auf dem Gehwegen sind sie grundsätzlich verboten.

So kann eine Nutzung von E-Scootern auf anderen Verkehrsflächen nur durch das Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ (§ 10 Absatz 3 EKfV) erlaubt werden. Dies trifft z.B. auf dem im vergangenen Jahr eröffneten Uferweg zu.