Status - erledigt (grün)
Beschreibung
Abgase Bahnübergang
Kategorie: Geruchs- und Lärmbelästigung
ID: 250185
Status: erledigt (grün).
Ort/Datum/Foto
Werder (Havel)
Phöbener Straße
Werder (Havel)
Phöbener Straße
Anmerkung
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Hier ist es so, dass das Laufenlassen des Motors am Bahnübergang schon gesetzlich verboten ist (§30 StVO). Schilder, die lediglich eine gesetzliche Regelung wiedergeben dürfen durch die Straßenverkehrsbehörde nicht angeordnet werden. Darüber hinaus ist das Zeichen „Motor aus“ o. ä. nicht im Verkehrszeichenkatalog der StVO enthalten und kann somit nicht angeordnet werden. Der Straßenbaulastträger kann jedoch auch ohne Anordnung ein entsprechendes Hinweisschild anbringen. Weiterhin kann eventuell mittels Kontrollen die Durchsetzung des § 30 StVO erwirkt werden. Dazu sind Abstimmungen mit der Polizei erforderlich.