Status - abschließend bearbeitet (grün/gelb)
Beschreibung
Freigabe der Wallstraße für gegenläufigen Radverkehr
Kategorie: Straßen und Wege
ID: 257294
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).
Anmerkung
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Zur weiteren Bearbeitung haben wir Ihren Hinweis an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet.
Der Sachverhalt wird derzeit geprüft. Gegebenenfalls wird beim Straßenverkehrsamt des Landkreises ein Antrag auf Änderung der Beschilderung gestellt.
05.09.2023
Die Freigabe einer Einbahnstraße für den gegenläufigen Radverkehr ist an gewisse Bedingungen geknüpft, welche in der VwV-StVO Zu Zeichen 220 Einbahnstraße, Rn. 4 – 7 zu finden sind. Unter anderem muss die tatsächlich zur Verfügung stehende Breite mindestens 3,50 m betragen (ausgenommen kurze Engstellen). In der Wallstraße ist diese Voraussetzung durch die parkenden Kraftfahrzeuge nicht gegeben. Die tatsächlich verfügbare Breite beträgt in weiten Teilen der Wallstraße weniger als die geforderten 3,50 m.
Daher bleibt die gegenwärtige Beschilderung bestehen.
Ihr Maerker-Redakteur