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Status  - erledigt (grün)

Ampel

Beschreibung

Pflicht als Sonderordnungsbehörde

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 261930
Status: erledigt (grün).

Warum gilt für ID: 261212 - nicht die Pflicht als Sonderordnungsbehörde, für „Eigentümerwege"; als Straßenbaubehörde nach BbgStrG?
Die Stadtverwaltung Brandenburg trägt als Sonderordnungsbehörde, für „Eigentümerwege" als Straßenbaubehörde (BbgStrG) die Verantwortung, dass die Herstellung und die Unterhaltung der Straßen den Erfordernissen der Sicherheit und Ordnung genügen und sollte bitte unverzüglich handeln.
Ort/Datum/Foto
Altstadt
Zanderstraße

Anmerkung


31.08.2023 - Ihre Anfrage ist eingegangen und wird an die zuständige Fachgruppe übergeben.

01.09.2023 - Es bleibt dabei. Die Zuständigkeit liegt beim Eigentümer. Eine Ersatzvornahme setzt (zumeist) einen Werkvertrag nach BGB voraus. D.h., ein Auftraggeber nimmt die Leistungen eines Auftragnehmers für eine vereinbarte Vergütung in Anspruch. Grundlage ist ein Werkvertrag. Leistet der Auftragnehmer wiederholt nicht, kann nach Ankündigung eine Ersatzvornahme erfolgen. Das ist ja hier überhaupt der Fall. Die Baulast und Verantwortung für Ordnung und Sicherheit liegt beim Eigentümer.