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Status  - erledigt (grün)

Ampel

Beschreibung

Widerspruch zwischen Radwegweisung und Einbahnstraße

Kategorie: Touristische Rad- und Wanderwege
ID: 265300
Status: erledigt (grün).

Im Bereich des Marktplatzes ist die Schulstraße von Süden bis zum Fahrradknotenpunkt 40 und von diesem nach Osten jeweils Einbahnstraße (Zeichen 220). Ein Fahrradwegweisung erfordert hngegen immer eine bidirektionale Benutzbarkeit. Ein Ausschilderung mittels Zeichen 1000-32 ist für alle Abschnitte erforderlich.
Ort/Datum/Foto
Kyritz
Marktplatz 9

Anmerkung

Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wurde an das zuständige Fachamt weitergeleitet.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kyritz hat beschlossen, den Fahrradverkehr in diesem Bereich zur Verkehrssicherheit nur in Fahrtrichtung der Einbahnstraße freizugeben. Aus diesem Grund erfolgte die Ausschilderung auch nur in diese Richtung.Selbstverständlich muss der Radverkehr auch in der Gegenrichtung funktionieren - in diesem Fall in einer Parallelstraße. Die Radwege-Ausschilderung erfolgt dementsprechend.