Status - erledigt (grün)
Beschreibung
Falsche Benutzung neu erbauter Wirtschaftsweg
Kategorie: Straßen und Wege
ID: 270343
Status: erledigt (grün).
Ort/Datum/Foto
Schmerzke
Belziger Chaussee 12
Schmerzke
Belziger Chaussee 12
Anmerkung
06.11.2023 - Die Ortsumfahrung Schmerzke, die vor wenigen Tagen für den Verkehr komplett freigegeben wurde, ist eine ausgebaute Kraftfahrstraße und als solche auch beschildert.
Der Weg zwischen Brandenburg und Schmerzke ist nach der Freigabe der Ortsumfahrung kein Geh- und Radweg mehr, sondern ein sogenannter Wirtschaftsweg.
Diesen Wirtschaftsweg müssen alle Fahrzeugführer nutzen, die auf der Kraftfahrstraße nicht fahren dürfen, weil ihr Fahrzeug die dort vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h nicht schafft.
Aus diesem Grund können keine Verkehrsverbote an diesen neuen, neben der B 102 verlaufenden Wirtschaftswegen angeordnet werden. Und somit können natürlich auch andere Fahrzeugführer, die nicht auf der Ortsumfahrung fahren wollen, weil es vielleicht für sie einen Umweg bedeutet, auch diese Wirtschaftswege nutzen. Allerdings ist an den Wirtschaftswegen eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h angeordnet, an die sich alle zu halten haben. Und letztendlich gilt auch auf diesen Wegen der § 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) - ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme. Der Hinweis bezüglich des zu schnellen Fahrens auf diesem Weg wird geprüft und in die Planung zur mobilen Geschwindigkeitsmessung aufgenommen.