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Status  - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Ampel

Beschreibung

Kehrmaschine > Webschulallee > Radweg > Müllfahrzeug

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 270801
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

..............................Wir bitten dass der neue Rad- und Fußweg im abständen mit Kehrmaschine gereinigt wird.........................(Der Text wurde redaktionell entsprechend den Nutzungsbedingungen von Maerker bearbeitet.)
Ort/Datum/Foto
Schmellwitz
Webschulallee

Foto

Anmerkung

Vielen Dank für Ihren Hinweis.
07.11.2023 /
1.)Bitte teilen Sie pro Eintrag nur ein Anliegen mit. Es ist technisch leider nicht möglich einen Eintrag mit mehreren Anliegen an unterschiedliche Ansprechpartner zu richten.
2.)Vorgänge, die ein umfassendes Verwaltungsverfahren auslösen, können im Maerker nicht zeitnah gelöst werden. Dies ist bei der Anordnung bzw. Überprüfung von Verkehrszeichen der Fall. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Hinweis direkt an die Straßenverkehrsbehörde (strassenverkehrsbehoerde@cottbus.de).
3.) Wer haben Ihre Anfrage zur Reinigung des Geh/Radweges an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet.

09.11.2023 / Antwort zu 2.) Dieser Wunsch nach Nutzungseinschränkungen ist nicht möglich. Gemäß § 35 Abs. 6 StVO dürfen Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung der Straßen und Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen und durch weiß-rot-weiße Warneinrichtungen gekennzeichnet sind, auf allen Straßen und Straßenteilen und auf jeder Straßenseite in jeder Richtung zu allen Zeiten fahren und halten, soweit ihr Einsatz dies erfordert […].
Dieses Recht lässt sich nicht einschränken.

09.11.2023 Antwort zu 3.) Nach der gültigen Straßenreinigungssatzung der Stadt Cottbus/Chóśebuz ist die Webschulallee in die Reinigungsklasse 70 eingeordnet. Das heißt, dass die Stadt Cottbus/Chóśebuz den Winterdienst der Geh/Radwege durchführt. Die Reinigung der Geh/Radwege erfolgt durch die Eigentümer der erschlossenen Grundstücke.

09.11.2023 / Ihr Hinweis wurde an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet, um die Eigentümer der erschlossenen Grundstücke auf die Straßenreinigungssatzung hinzuweisen.

22.11.2023 / Innerhalb der nächsten 14 Tage werden der Grünstreifen und auch der Geh-und Radweg vom Laub befreit.