Maerker Drucklogo

Status  - erledigt (grün)

Ampel

Beschreibung

Ablage von Findlinge im öffentlichen Verkehrsraum

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 271053
Status: erledigt (grün).

Gegenübeer der Grundschule von Sielow wurden große Steine im öffentlichen Verkehrsraum durch den Anwohner so abgelegt, dass beim morgendlichen Schülerverkehr eine Gefahrensituation entsteht.Bisher wurden duch die Ausweichmanöver zwei Fahrzeuge beschädigt. Im Wintrehalbjahr sind die Steine, bei möglichen Schneefall, noch weniger zu sehen.
Ort/Datum/Foto
Sielow
Cottbuser Straße 46

Foto

Anmerkung

Vielen Dank für Ihren Hinweis.
08.11.2023 / Ihr Hinweis wurde an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet.
09.11.2023 / Die Steine befinden sich außerhalb der dem Fahrzeugverkehr gewidmeten
Fläche (Seitenstreifen). Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 StVO müssen Fahrzeuge die
Fahrbahn benutzen. Seitenstreifen sind nach § 2 Abs. 1 Satz 2 StVO nicht Bestandteil
der Fahrbahn. Wird dieser dennoch befahren, ist eine erhöhte Aufmerksamkeit
seitens des Verkehrsteilnehmers geschuldet.
Weicht ein Kraftfahrer dennoch von der eigentlichen Fahrbahn ab,
so hat er seiner Fahrweise dem Umstand Rechnung zu tragen, dass
der Seitenstreifen nicht zur regelmäßigen Benutzung durch den
Fahrzeugverkehr bestimmt ist. Insofern hätte bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt der Schaden vermieden werden können.