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Status  - erledigt (grün)

Ampel

Beschreibung

Laubentsorgung

Kategorie: Abfall/Müll
ID: 271668
Status: erledigt (grün).

Laub von den Bäumen vor den Häusern ( gehören der Stadt) wird jedes Jahr von uns als Anlieger beseitigt. Neben der Arbeitszeit müssen wir in kostenpflichtige Laubsäcke investieren. Warum? Wir möchten, dass uns die Laubsäcke von der Stadt zur Verfügung gestellt werden bzw., dass Sammelstellen eingerichtet werden!
Ort/Datum/Foto
Lübbenau

Anmerkung

Vielen Dank für Ihren Hinweis.

13.11.2023 - Der Sachverhalt wurde an den zuständigen Mitarbeiter weitergeleitet.
15.11.2023 - Gemäß §3 Abs. 1 Satz 7 der Straßenreinigungssatzung der Stadt Lübbenau/Spreewald vom 28.03.2013, ist das Laub unverzüglich zu beseitigen, wenn es eine Gefährdung des Verkehrs darstellt (Rutsch- oder Stolpergefahr). Im Bereich der Straße „Am Burjauer“ zählt die Beseitigung entsprechend des Straßenreinigungsverzeichnisses zu den Anliegerpflichten und wurde in diversen Gerichtsurteilen immer wieder sowohl von der Reinigungsleistung als solches, sowie dem Kostenfaktor (1,50 € je 120 Liter Laubsack inkl. Entsorgung) als zumutbar für den Grundstückseigentümer und somit Reinigungspflichtigen eingeschätzt. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um den Baum eines Nachbargrundstückes handelt (Urteil des Amtsgerichtes München vom 26.03.2013 – Az.: 114 C 31118/12) bzw. das Gehölz auf gemeindlichen Grund steht (Urteil des Verwaltungsgerichtes Lüneburg vom 14.02.2008 – Az.: 5 A 34/07).

Die Möglichkeiten zur Kostenübernahme, sowie auch die mögliche Beseitigung durch den städtischen Bauhof, sind somit nicht gegeben und gehen folglich ausschließlich zu Lasten des Anliegers.