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Status  - erledigt (grün)

Ampel

Beschreibung

Schnee und Eis

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 273988
Status: erledigt (grün).

Ich bitte um Beräumung des Radweges Richtung Ragow, aufgrund der aktuellen Witterungsbedingungen.
Ort/Datum/Foto
Ragow
Berliner Chaussee

Anmerkung

Vielen Dank für Ihren Hinweis.

29.11.2023 - Der Sachverhalt wurde an den zuständigen Mitarbeiter weitergeleitet.

30.11.2023 - Der Radweg zwischen Ragow und Lübbenau befindet sich in Straßenbaulast des Landesbetrieb Straßenwesen, welcher wie die Jahre zuvor für das Beräumen und Streuen zuständig ist. Eine Information über diesen Sachverhalt erhält der Landesbetrieb Straßenwesen mit der Beantwortung dieser Anfrage. Die Wettersituation war trotz ausreichender Vorbereitung, genügend Streumittel und Personal herausfordernd, da sich der Schneefall, wenn auch nur in verhältnismäßig geringer Menge, von 20 Uhr am Vortag bis zur Mittagszeit am Folgetag, durchgezogen hat. Dies hatte zur Folge, dass entsprechend der anerkannten Handhabung im Winterdienst, wie sie auch für alle Anlieger im § 4 Abs. 2 der Straßenreinigungssatzung der Stadt Lübbenau/Spreewald (Beseitigung des gefallenen Schnees erst nach Ende des Schneefalls) festgeschrieben ist, gehandelt wurde und der Winterdienst in Aussicht des Endes der Schneefälle erst gegen 7 Uhr ausgelöst wurde.

Diese Handhabung deckt sich auch mit der Ausführung des Winterdienstes seitens des Landesbetrieb Straßenwesen, sowie dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz, welche die Landes- und Kreisstraße auch erst im Anschluss des Schneefalles beräumt haben. Für die zwischenzeitliche Beräumung aufgrund einer zu massiven Schneedecke bestanden aufgrund einer flächigen Schneedicke von ca. 4 cm keinerlei Bewandtnis. Dies wäre eine unverhältnismäßig Handlung im Sinne des ordnungsgemäßen Umganges mit öffentlichen Geldern gewesen, da weder das Räumen, noch das Streuen einen nachhaltigen Effekt gehabt hätten. Problematischer als der Schnee jedoch, war auch wie in den vergangenen Jahren die Eisbildung durch tagsüber auftretendes Schmelzwasser, welche jedoch wo es möglich und sinnvoll ist, durch den Bauhof unter Einsatz von Streusalz beseitigt wurde.

Die Bushaltestellen, sowie die Fußgängerüberwege und Querungshilfen, waren jedoch jederzeit entsprechend der Gesetzmäßigkeiten um 06:30 Uhr bereits geräumt und sogar gesalzen. Der Einsatz von Splitt wiederum, als probates Mittel aufgrund des Verbotes von großflächigem Streusalzeinsatz im Stadtgebiet (Trinkwasserschutzgebiet), macht bei Glatteisbildung jedoch keinen Sinn, da dieser keinerlei abstumpfende Wirkung entfaltet, weder auf der Straße, noch auf Geh- und Radwegen. Hier ist leider wie gewohnt auf die Umsichtigkeit des Autofahrers, sowie des Fußgängers zu setzen.