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Status  - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Ampel

Beschreibung

Keine Schneeräumung

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 274389
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

In der Eichendorff str wird trotz heftigen Schneefall kein Schnee geräumt . Wie bei der Laubentsorgung kommt die beauftragte Firma nicht hinterher. Da die Beiträge zum Winterdienst über das doppelte gestiegen sind kann man auch verlangen das der Schnee geräumt wird.
Ort/Datum/Foto


Anmerkung

Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Zur weiteren Bearbeitung haben wir Ihren Sachverhalt an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet und bitten um etwas Geduld.
Ihr Maerker Team

01.12.2023
Antwort aus dem Fachbereich:

Vielen Dank für Ihren Hinweis und Ihre Unterstützung.

Bitte beachten Sie den aktuellen Artikel im Ortsblatt November 2023 (Seite 18).

Wie jedes Jahr fällt mit dem ersten Schnee des Winters auch das Schneeräumen an. Das betrifft nicht nur das eigene Grundstück, sondern in der Regel auch Gehwege und Straßen der Gemeinde vor dem jeweiligen Gartenzaun.
Wann und in welchem Umfang die Eigentümer zur Räumung von Straßen sowie Geh- und Radwegen verpflichtet sind, ist in der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde geregelt, die auf der Internetseite der Gemeinde unter www.fredersdorf-vogelsdorf.de im Bereich „Ortsrecht/Satzungen“ zu finden ist.

Ihre Straße fällt in die Kategorie 3 (Eichendorffstraße (Freiligrathstr.-Gustav-Freytag-Str.) und
Kategorie 2 (Eichendorffstraße (Freiligrathstraße-Holteistraße):

Die Anlieger der Kategorie 3 sind bei Glätte oder nach leichtem Schneefall selbst in der Pflicht, auf der Fahrbahn der Straße eine Gehgasse freizuräumen.

In der Winterdienstkategorie 2 erfolgt die Glättebekämpfung und Schneeräumung der Straßen gegen Kostenbeteiligung der Anlieger durch die Gemeinde. Eventuell vorhandene Gehwege sind durch die Anlieger zu räumenund/ oder zu streuen. In Straßen ohne Gehweg entfällt die Pflicht der Anlieger, eine
extra Gehgasse freizuhalten/zustreuen.

In der Winterdienstkategorie 3, in der sich die meisten Anliegerstraßen befinden, erfolgt ein Schneeräumen der Fahrbahn durch die Gemeinde erst, wenn mindestens 15 cm Schnee ohne Unterbrechung gefallen ist.

Die ausführende Firma ist informiert und wurde sensibilisiert.

Ihr Maerker Team