Status - abschließend bearbeitet (grün/gelb)
Beschreibung
Schnee und Eis
Kategorie: Straßen und Wege
ID: 274605
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).
Ort/Datum/Foto
Wandlitz
Nibelungenstraße
Wandlitz
Nibelungenstraße
Anmerkung
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
04.12.2023: Ihr Hinweis wurde in die entsprechende Fachabteilung weitergeleitet.
04.12.2023: Der Bauhof und die beauftragten Fremdfirmen haben den Winterdienst am 02.12.2023 sowie am 03.12.2023 verrichtet.
Der Gesetzgeber hat unter Zumutbarkeitsgesichtspunkten und der tatsächlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinden und anderen Leistungsverpflichteten festgelegt, dass aus rechtlicher Sicht innerhalb geschlossener Ortschaften lediglich an verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen bei Schnee- und Eisglätte zu streuen oder zu räumen ist. Das sind insbesondere Bushaltestellen, Schul- und Kita- Wege, Kreuzungen, Fußgängerüberwege und Straßensteigungen/ -gefällestrecken. Gehwege müssen nur innerorts weitgehend gefahrlos und sicher zu begehen sein, wobei zumutbare Umwege hinzunehmen sind. Ansonsten erlegt der Gesetzgeber jedem Bürger bei diesen Witterungsverhältnissen eine besondere Aufmerksamkeits- und Sorgfaltspflicht auf.