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Status  - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Ampel

Beschreibung

Winterdienst

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 274716
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Auch nach 3 Tagen hat der Winterdienst noch nicht den Weg in die Fröbelstr gefunden, es ist spiegelglatt. Ebenso wurden die Wege im und um den kleinen Park an der ehemaligen Hoffmann-Villa noch nicht gestreut. Echt traurig!
Ort/Datum/Foto
Vogelsdorf
Fröbelstraße

Anmerkung

Vielen Dank für Ihren Hinweis.

04.12.2023
Antwort aus dem Fachbereich:
Vielen Dank für Ihren Hinweis und Ihre Unterstützung.

Bitte beachten Sie den aktuellen Artikel im Ortsblatt November 2023 (Seite 18).

Wie jedes Jahr fällt mit dem ersten Schnee des Winters auch das Schneeräumen an. Das betrifft nicht nur das eigene Grundstück, sondern in der Regel auch Gehwege und Straßen der Gemeinde vor dem jeweiligen Gartenzaun.
Wann und in welchem Umfang die Eigentümer zur Räumung von Straßen sowie Geh- und Radwegen verpflichtet sind, ist in der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde geregelt, die auf der Internetseite der Gemeinde unter www.fredersdorf-vogelsdorf.de im Bereich „Ortsrecht/Satzungen“ zu finden ist.

Wir verstehen, wie wichtig Ihnen eine schnelle Antwort ist und ihre Frustration ist völlig berechtigt.
Gerade haben wir uns mit dem zuständigen Sachbearbeiter dazu ausgetauscht.

Die ausführende Firma ist informiert und wurde sensibilisiert.

Wir können Ihnen zusätzlich versichern, dass wir daran arbeiten, unsere Abläufe in Zukunft noch gründlicher zu optimieren, damit solche Probleme nicht erneut vorkommen.
Wir bedanken uns für Ihre Geduld und ihr Verständnis.

Ihre Straße fällt in die Kategorie 2 (Fröbelstraße/Grenzstraße- Spreestraße) und Kategorie 3 (Fröbelstraße /Dahmestraße-Grenzstraße; Spreestr.-Meisenweg).

In der Winterdienstkategorie 2 erfolgt die Glättebekämpfung und Schneeräumung der Straßen gegen Kostenbeteiligung der Anlieger durch die Gemeinde. Eventuell vorhandene Gehwege sind durch die Anlieger zu räumenund/ oder zu streuen. In Straßen ohne Gehweg entfällt die Pflicht der Anlieger, eine extra Gehgasse freizuhalten/zustreuen.

Die Anlieger der Kategorie 3 sind bei Glätte oder nach leichtem Schneefall selbst in der Pflicht, auf der Fahrbahn der Straße eine Gehgasse freizuräumen.
In der Winterdienstkategorie 3, in der sich die meisten Anliegerstraßen befinden, erfolgt ein Schneeräumen der Fahrbahn durch die Gemeinde erst, wenn mindestens 15 cm Schnee ohne Unterbrechung gefallen ist.

Ihr Maerker Team