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Status  - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Ampel

Beschreibung

Schnee

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 274914
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Wer ist eig. im allgemeinen Gewerbegiet für das Schneeräumen der unbebauten Grundstücke oder allgemeine öffentliche Geh- und Radwege verantwortlich? Die Wege auch an den Kreuzungen zum Biotop(zum Beispiel)ist für Fußgänger und Radfahrer eine Herausforderung. Jeder Hausbesitzer wird zum Schneeräumen verpflichtet, warum macht die Stadt dort nichts
Ort/Datum/Foto
Strausberg
Lehmkuhlenring

Anmerkung

Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wurde an den Fachbereich weitergeleitet.
Folgende Rückmeldung können wir geben:

Der Winterdienst im Gewerbepark ist eine Anliegerpflicht. Die Gewerbetreibenden müssen demnach den Winterdienst leisten. Die Stadt übernimmt lediglich die Anliegerpflicht für die Grundstücke, die (noch) im Eigentum der Stadt liegen.

Mit freundlichen Grüßen
Bürgerbüro Strausberg