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Status  - in Arbeit (gelb)

Ampel

Beschreibung

Entsorgung Straßenlaub siehe ID 274642

Kategorie: Öffentliches Grün/Spielplatz
ID: 275336
Status: in Arbeit (gelb).

Die zur ID 274642 gegebenen Antwort ist falsch bzw. wurde der Hinweis, dass es min 6 Grundstücke an der Dorfstraße gibt die keine Möglichkeit haben das Laub der Gemeinde auf ihrem Grundstück zu entsorgen wie das in der ordnungsbehördlichen Verordnung §9 (6) „..auf dem eigenen Gründstück …“ verlangt wird. Also wohin mit dem Laub wenn das Grundstück nur aus Haus und kleinem Hof besteht? Mülltonne? Auf eine Deponie bringen? In den Wald? etc. Das Verlangen, das Laub auf dem eigenen Grundstück zu entsorgen ist u.a. wegen Menge, auch Krankheiten etc. rechtswidrig, dementsprechend wurde immer wieder von Verwaltungsgerichten entsprechend geurteilt, siehe z.B. BayVGH, Urteil vom 4.4.2007 -8 B 05.3195- oder VG Cottbus Urteil vom 6.12.12 -6 K 294/10- etc. Hinweis: Auch nach Jahren ist immer noch nicht die aktuelle Fassung, gemeint Änderung des §9 (5), der Verordnung auf www.gemeindegumtow.de veröffentlicht. Wann geschieht das endlich?
Ort/Datum/Foto
Wutike
Dorfstraße

Anmerkung

Vielen Dank für Ihren Hinweis. Er wurde an das zuständige Fachamt weitergeleitet.