Anmerkung
20.12.2023 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wird an die zuständige Fachgruppe übergeben.
21.12.2023 - Die Fachgruppe Umwelt- und Naturschutz teilt mit, dass diese die Bearbeitung übernimmt.
05.01.2024 - Bei einer Kontrolle vor Ort konnte keine breitflächige Verunreinigung durch Glasscherben festgestellt werden, sondern nur die Glasscherben an der Hauswand. Da es sich hierbei um Anliegerpflichten handelt, wurde der Sachverhalt der Straßenverkehrsbehörde zur weiteren Bearbeitung übergeben.
Da es sich vermutlich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, wird der Ausgang des Verfahrens nicht veröffentlicht.