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Status  - erledigt (grün)

Ampel

Beschreibung

illegale Tierhaltung

Kategorie: Tiere/Ungeziefer
ID: 279676
Status: erledigt (grün).

Im Lindenweg Ecke Eichenweg werden Schafe gehalten. Dieses ist nach § 4 BauNVO in Wohn- und Trinkwasserschutzgebieten verboten. Es kommt zu Geruchsbelästigung und Grundwasserverunreinigung durch Fäkalien der Schafe!
Ort/Datum/Foto

Lindenweg

Anmerkung

10.01. Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wie schon bei den anderen Einträgen kann dazu nur gesagt werden das eine Anmeldung zur Haltung von Schafen vorliegt. Für die Genehmigung zur Haltung von Schafen ist das Amt für Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landkreises zuständig. Dort ist eine Tierhaltung unter der angegebenen Adresse angemeldet und daher nicht illegal.