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Status  - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Ampel

Beschreibung

Verkehrsberuhigende Maßnahmen für den Wirtschaftsweg entlang der B102

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 279777
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

In der SVV vom 29.11.2023 wurde zu der unmöglichen Situation auf dem Wirtschaftsweg gesagt, dass verkehrsberuhigende Maßnahmen in diesem Bereich geprüft werden sollen. Wie ist hier der Fortschritt? Bislang ist nichts Erkennbares passiert, einzig ein paar Baken und Begrenzungen in der Kurve sind seitdem dazu gekommen, verbessert hat sich nichts.
Ort/Datum/Foto
Schmerzke
Belziger Chaussee

Anmerkung

10.01.2024 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Sachverhalt wird an das zuständige Amt übergeben.

12.01.2024 - Die Straßenverkehrsbehörde teilt mit, dass diese die Bearbeitung übernimmt.

23.02.2024 - Die Straßenverkehrsbehörde teilt Folgendes mit. Die Prüfung ist auch erfolgt, aber weitergehende Maßnahmen sind derzeit nicht geplant.
Mit dem Neubau der B 102, der Ortsumfahrung Schmerzke wurde die Bundesstraße mit dem Status einer Kraftfahrstraße ausgestattet. In dem Zuge war für Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 60 km/h, welche die Kraftfahrstraße nicht benutzen dürfen, eine Nebenstruktur in Gestalt von Wirtschaftswegen zu schaffen. Diese sind folglich nicht nur auf den landwirtschaftlichen Verkehr sowie Radfahrer und Fußgänger begrenzbar, sondern dienen vordergründig der Aufnahme aller Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 60 km/h.
Auf Grund der abschließend im Verkehrszeichenkatalog durch den Verordnungsgeber zur Verfügung gestellten Verkehrszeichen ist eine rechtliche und tatsächliche Begrenzung des Verkehrs auf die bauartbedingt mit einer Höchstgeschwindigkeit von max. 60 km/h ausgestatteten Fahrzeuge nicht möglich. Der Wirtschaftsweg ist folglich trotz seiner vordergründigen Funktion zur Aufnahme des langsam fahrenden Verkehrs eine öffentliche gewidmete Gemeindestraße, welche durch alle straßenverkehrsrechtlich zugelassenen Fahrzeuge nutzbar ist.
Nach Ende der Sperrungen auf der Brücke Potsdamer Brücke wird die Straßenverkehrsbehörde durch Anbringung eines Zählgerätes die tatsächliche Fahrzeugbelegung und die tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten erfassen.