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Status  - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Ampel

Beschreibung

unzureichender Winterdienst

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 281182
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Auch am gestriegen und heutigen Tag ist in der Arndtstr. keine, wie im §6(1) der Straßenreinigungssatzung gefordert, Gehgasse geschaffen worden. Warum wird die Satzung nicht umgesetzt? Mängel in Bezug auf den Winterdienst sind ja nun schon mehrfach gemeldet und an den Winterdienst weitergeleitet worden. Wann erfolgen Kontrollen vor Ort?
Ort/Datum/Foto
Fredersdorf-Nord
Arndtstraße

Anmerkung

Vielen Dank für Ihren Hinweis.

Zur weiteren Bearbeitung haben wir Ihren Sachverhalt an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet und bitten um etwas Geduld.
Ihr Maerker Team

23.01.2023
Antwort aus dem Fachbereich:
Vielen Dank für Ihren Hinweis.

Gar nicht böswillig, wissen einige Bürger gar nicht von den Pflichten als Anwohner, welche aus der Satzung der Gemeinde Fredersdorf-Vogelsdorf über die Straßenreinigung und den Winterdienst hervorgehen.

Die in § 6 Abs. 1 geregelte Art und der Umfang des Winterdienstes, welcher von Ihnen zitiert wird ist einigen leider so vielleicht gar nicht geläufig sein.
Genauso wie der § 4 Abs. 3 i.V.m. dem Straßenwinterdienstverzeichnis, dieser besagt nämlich, dass die Einstufung der Straßen in eine Reinigungs- bzw. Winterdienstkategorie gem. Abs. 1 und 2, die damit verbundene Reinigungshäufigkeit, sowie die Verantwortlichkeit zur Reinigung bzw. zum Winterdienst sich aus dem Straßenverzeichnis ergibt, welches Bestandteil der Satzung ist.
Hier Arndstraße ist in zwei unterschiedliche Kategorien eingeteilt

Winterdienstklasse 2.
- Arndtstraße außer Stichstraße zwischen Hausnummer 29 und 30
- Winterdienst auf Fahrbahn durch die Gemeinde.
Winterdienst auf Gehwege gem. § 6 durch die Anlieger. In Straßen ohne Gehweg entfällt die Pflicht der Anlieger, eine extra Gehgasse freizuhalten/zu streuen.

Winterdienstklasse 3.
- Arndstraße, Stichstraße zwischen Hausnummer 29 und 30
- Winterdienst auf Fahrbahn durch die Gemeinde. Winterdienst auf Gehwegen gem. § 6 durch die Anlieger.
In Straßen ohne Gehweg entfällt die Pflicht der Anlieger, eine extra Gehgasse freizuhalten/zu streuen.

Somit ist der von Ihnen unzureichende Winterdienst in der Arndtstraße leider durch die dortigen Anwohner nicht erfolgt!

Da dies teilweise auch ein Problem in anderen Straßen darstellt, wird die Gemeinde Fredersdorf-Vogelsdorf für die kommende Saison im Vorfeld noch besser zu informieren und bürgernah aufklären.

Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben können Sie sich gern an das zuständige Sachgebiet wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Fachbereich II
SG 5 Bauleitplanung/Bauordnung