Status - abschließend bearbeitet (grün/gelb)
Beschreibung
Wozu bezahlen wir die Schnee- und Glatteisentfernung?
Kategorie: Straßen und Wege
ID: 281489
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).
Ort/Datum/Foto
Fredersdorf-Nord
Spitzwegstraße 6
Fredersdorf-Nord
Spitzwegstraße 6
Anmerkung
22.01.2024
Antwort aus dem Fachbereich:
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Trotz Änderung der Wetterlage gebe ich Ihren Hinweis an das mit dem Winterdienst beauftragten Unternehmen weiter, so sollte es für die Zukunft hier keine Probleme geben.
Sie erwähnen, dass der Zustand der Straße seit über einer Woche unverändert ist.
Um dem Problem zukünftig entgegenzuwirken, möchte ich Sie Bitten für die kommende Saison, sollte es widererwartend Probleme geben, sich zeitnah zu melden, so habe ich als Verwaltungsmitarbeiter Handlungsspielraum.
Durch das Ordnungsamt der Gemeinde Fredersdorf-Vogelsdorf werden regelmäßig Kontrollen durchgeführt, jedoch ist es nicht möglich alle Straßen abzudecken. Aus diesem Grund sind wir für Hinweise sehr dankbar.
Als weiteren Punkt sprechen Sie die Art des Winterdienstes an. Hierzu möchte ich vorweg klarstellen und Sie herzlich bitten, dass Online-Portale wie z.B. Facebook NICHT das geeignete Mittel sind, sich zu informieren.
Bitte nutzen Sie für alle Belange zwischen Bürger und der Gemeinde Fredersdorf-Vogelsdorf immer die offizielle Homepage und die zuständigen Sachbearbeiter. Hier werden Sie beraten und im besten Fall erhalten Sie schnell eine Lösung zum Problem!
Nun zurück zu Ihrer Frage- und dem Widerspruch Salz streuen sei verboten und auf öffentlichem Straßenland kommt Ihnen ein Streufahrzeug mit Salzausgabe entgegen.
Alle Belange des Winterdienstes sind in der Satzung der Gemeinde Fredersdorf-Vogelsdorf über die Straßenreinigung und den Winterdienst geregelt.
https://daten.verwaltungsportal.de/dateien/legalframework/6/7/3/6/Stra_enreinigungssatzung-Lesefassung_5._nderung.pdf
Daraus geht in § 6 Abs. 4 folgendes hervor: zur Beseitigung von Schnee- und Eisglätte sind geeignete Mittel (z.B. Splitt, Sand- /Kiesgemische, Auftausalze, Blähschiefer) zu verwenden.
Gehwege mit Baumbestand oder angrenzender Begrünung, Baumscheiben und Straßengrün dürfen nicht mit Salz oder auftauenden Mitteln gestreut werden.
Salzhaltiger Schnee darf nicht auf Baumscheiben und begrünte Flächen abgelagert werden.
Derzeit ist im Gemeindegebiet die genannte Passage anzuwenden mit dem Augenmerk auf „geeignetes Mittel“ wird hier auf die Einschätzung der Bürger vertraut.
Es gibt jedoch bereits andere Städte und Kommunen in denen Auftausalze tatsächlich bereits verboten sind.
Aus rein Umweltschutztechnischen Gründen.
Sollten Sie weitere Fragen haben setzen Sie sich gern mit dem zuständigen Sachgebiet in Verbindung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Fachbereich II