Anmerkung
14.02.24 Vielen Dank für Ihren Hinwies. Die Ablagerungen befinden sich auf privaten Flächen. Für die Beräumung ist der Eigentümer/Verwaltung zuständig.
13.02.2024 Vielen Dank für Ihren Hinweis. Er wurde an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet.