Anmerkung
19.02.2024 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Sachverhalt wird an das zuständige Amt übergeben.
20.02.2024 - Der Bauhof teilt Folgendes mit:
"Eine entsprechende Verkehrsbeschilderung weist bereits auf Straßenschäden hin. Eine Instandsetzung ist bereits beauftragt, ein Ausführungszeitraum wird nicht genannt."