Anmerkung
19.02.2024 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Sachverhalt wird an das zuständige Amt übergeben.
22.02.2024 - Das Tiefbauamt teilt mit:
"Eine Nachbesserung kann nur im Rahmen der Priorisierung anderer pflichtiger Aufgaben und unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Finanzen und Kapazitäten erfolgen. Es ist hiervon auszugehen, dass es kein Dauerzustand ist und das die großen Regenmengen der vergangenen Wochen zur Sättigung der wasseraufnehmenden Seitenbereiche geführt haben. Dennoch danke für den Hinweis."