Anmerkung
23.02.2024 Vielen Dank für Ihren Hinweis. Die Abfallablagerungen befinden sich auf den privaten Flächen einer Wohnungsbaugesellschaft. Für die Beräumung ist der Eigentümer zuständig.
22.02.2024 Vielen Dank für Ihren Hinweis. Er wurde an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet.