Anmerkung
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Da dieser jedoch nicht die Themen des Märker Portals betrifft, kann eine Bearbeitung innerhalb des Portals nicht erfolgen.
Für eine verkehrsrechtliche Überprüfung der örtlichen Beschilderung kann ein entsprechender Antrag bei der unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreis Barnim, durch den Hinweisgeber, gestellt werden.
Mithin stehen Fahrradstraßen auch Fußgängern zur Verfügung, ohne dass es einer besonderen Beschilderung bedarf, gemäß StVO.