Anmerkung
01.03.2024 Vielen Dank für Ihren Hinweis. Nach Brandenburgischem Straßengesetz ist der Anlieger für den Neubau und die Unterhaltung seiner Grundstückszufahrt verantwortlich.
Wir haben den Grundstückseigentümer aufgefordert, die Schäden fachgerecht beseitigen zu lassen.
26.02.2024 Vielen Dank für Ihren Hinweis. Er wurde an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet.