Anmerkung
29.02.2024 Nach Prüfung der Vor-Ort-Situation ist festzustellen, dass sich die Abfallablagerungen auf privaten Flächen einer Wohnungsbaugesellschaft befinden. Für die Beräumung ist somit der Eigentümer/Verwalter zuständig. Bitten wenden Sie sich zukünftig direkt an den Eigentümer
27.02.2024 Vielen Dank für Ihren Hinweis. Er wurde an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet.