Status - erledigt (grün)
Beschreibung
Verdeutlichung: der Verkehrsordnung Mündung zur Zepernicker Ch.
Kategorie: Straßen und Wege
ID: 288206
Status: erledigt (grün).
Ort/Datum/Foto
Bernau
Im Blumenhag
Bernau
Im Blumenhag
Anmerkung
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Bei dem Hinweis überhandelt es sich nicht um eine infrastrukturelle Angelegenheit. Die Anordnung von Verkehrszeichen, im vorliegenden Fall die angedachte Fahrbahnmarkierung, obliegt der Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörde des Landkreis Barnim. Der Hinweis wird in den Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsbehörde des Landkreis Barnim weitergeleitet.
20.03.2024 - An dem Querungsbereich haben Autos Vorfahrt, sodass Fußgänger und Radfahrende wartepflichtig sind. Dies ist auch anhand der Beschilderung im Querungsbereich ersichtlich – so steht das Verkehrszeichen 205 „Vorfahrt gewähren“ am gemeinsamen Geh- und Radweg. Da es dort aber immer wieder zu Unsicherheiten und Verwirrungen verschiedener Verkehrsteilnehmer kommt, ist die Straßenverkehrsbehörde im engen Austausch mit der Stadt Bernau bei Berlin um diese Probleme zu lösen.