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Status  - erledigt (grün)

Ampel

Beschreibung

Verdeutlichung: der Verkehrsordnung Mündung zur Zepernicker Ch.

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 288206
Status: erledigt (grün).

Anders als bei allen Straßen entlang der Zepernicker Chaussee, müssen die Fußgänger/Fahrradfahrenden den Autos an der Mündung des "Im Blumenhags" in die Zepernicker Chaussee Vorfahrt gewähren, das führt stets zu Unsicherheit und Verwirrung. Vielleicht hilft eine Klärung durch entsprechende Fahrbahnmarkierung (gestrichelte Linie).
Ort/Datum/Foto
Bernau
Im Blumenhag

Anmerkung

Vielen Dank für Ihren Hinweis.

Bei dem Hinweis überhandelt es sich nicht um eine infrastrukturelle Angelegenheit. Die Anordnung von Verkehrszeichen, im vorliegenden Fall die angedachte Fahrbahnmarkierung, obliegt der Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörde des Landkreis Barnim. Der Hinweis wird in den Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsbehörde des Landkreis Barnim weitergeleitet.

20.03.2024 - An dem Querungsbereich haben Autos Vorfahrt, sodass Fußgänger und Radfahrende wartepflichtig sind. Dies ist auch anhand der Beschilderung im Querungsbereich ersichtlich – so steht das Verkehrszeichen 205 „Vorfahrt gewähren“ am gemeinsamen Geh- und Radweg. Da es dort aber immer wieder zu Unsicherheiten und Verwirrungen verschiedener Verkehrsteilnehmer kommt, ist die Straßenverkehrsbehörde im engen Austausch mit der Stadt Bernau bei Berlin um diese Probleme zu lösen.