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Status  - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Ampel

Beschreibung

Schleppkurve unzureichend freigehalten - nach Brand Konsequenzen ziehen

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 289951
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

In der Willi Sänger-Straße hat es diese Woche gebrannt. Augenscheinlich ist es glimpflich ausgegangen. Indessen ist Nachts immer die Schleppkurve unzureichend freigehalten z.B. Höhe Hausnummer 31 plus 31A freigehalten. Nach dem Brand müssen Konsequenzen gezogen werden, damit die Großfahrzeuge hinreichend sicher und schnell an die Gefahrenstellen herankommen. Bitte die Ausweisung Feuerwehrzufahrt herstellen und Schleppkurve per Sperr bzw. Grenzfläche markieren. Wir haben die Sicherheit unserer Anwohner in der Hand und die freiwillige und Berufsfeuerwehr werden es uns danken. Ähnlich gelagert ist es auch mit der Meldung 233079
Ort/Datum/Foto

Willi-Sänger-Straße 31a

Foto

Anmerkung

18.03.2024 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Sachverhalt wird an das zuständige Amt übergeben.

21.03.2024 - Die Feuerwehr teilt Folgendes mit:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen der Umbaumaßnahmen an den Balkonen des Gebäudes Willi-Sänger-Straße 31 A im Jahr 2021, forderte die Brandschutzdienststelle in ihrer Stellungnahme die Errichtung und Kennzeichnung der Zufahrt und Aufstellflächen für die Feuerwehr, zur Sicherung des 2. Rettungsweges. Da die bezeichnete Kurve nicht mehr im öffentlichen Verkehrsraum liegt, sondern bereits auf dem Flurstück des Gebäudeeigentümers, ist dieser für die Kennzeichnung und Freihaltung der Flächen und Zufahrten verantwortlich. Dies geschieht zur Sicherung des 2. Rettungsweges gemäß § 33 Brandenburger Bauordnung (Aufstellflächen für tragbare Leitern bzw. Hubrettungsfahrzeuge). Bitte wenden Sie sich an den Eigentümer."