Status - abschließend bearbeitet (grün/gelb)
Beschreibung
Schleppkurve unzureichend freigehalten - nach Brand Konsequenzen ziehen
Kategorie: Straßen und Wege
ID: 289951
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).
Anmerkung
18.03.2024 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Sachverhalt wird an das zuständige Amt übergeben.
21.03.2024 - Die Feuerwehr teilt Folgendes mit:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen der Umbaumaßnahmen an den Balkonen des Gebäudes Willi-Sänger-Straße 31 A im Jahr 2021, forderte die Brandschutzdienststelle in ihrer Stellungnahme die Errichtung und Kennzeichnung der Zufahrt und Aufstellflächen für die Feuerwehr, zur Sicherung des 2. Rettungsweges. Da die bezeichnete Kurve nicht mehr im öffentlichen Verkehrsraum liegt, sondern bereits auf dem Flurstück des Gebäudeeigentümers, ist dieser für die Kennzeichnung und Freihaltung der Flächen und Zufahrten verantwortlich. Dies geschieht zur Sicherung des 2. Rettungsweges gemäß § 33 Brandenburger Bauordnung (Aufstellflächen für tragbare Leitern bzw. Hubrettungsfahrzeuge). Bitte wenden Sie sich an den Eigentümer."