Status - erledigt (grün)
Beschreibung
Obdachloser
Kategorie: Geruchs- und Lärmbelästigung
ID: 293103
Status: erledigt (grün).
Ort/Datum/Foto
Brandenburger Vorstadt
Auf dem Kiewitt
Brandenburger Vorstadt
Auf dem Kiewitt
Anmerkung
10.04.2024 Vielen Dank für Ihren Hinweis bezüglich der von Ihnen geschilderten Situation in der [...]
Der Aufenthalt von Obdachlosen mit seinen bisweilen wahrzunehmenden Begleiterscheinungen (z.B. Alkoholismus, Müll) wird zu recht häufig als Ärgernis empfunden, eine Gefahr für das Schutzgut der öffentlichen Ordnung und Sicherheit ist damit nicht verbunden.
Obdachlosigkeit mit all seinen Erscheinungsformen ist eine soziale Problemlage, die besonderen Repressalien unterliegt.
Auch wenn der öffentliche Raum allen gehört, folgt daraus nicht, dass alles an jedem Ort zulässig ist. Dazu bedarf es einer differenzierten Betrachtung im Einzelfall. Aus einer Norm ergibt sich nicht automatisch ihre Durchsetzbarkeit.
Darüber hinaus ist Obdachlosigkeit weder eine Straftat noch eine Ordnungswidrigkeit und auch nicht als Gefährdung der öffentlichen Ordnung anzusehen ist.
Wenn aus Gründen der Ordnung und Sauberkeit und wegen der Anwohner oder der Kinder der „Zustand“ Obdachlosigkeit als unerwünscht empfunden wird, gibt ist es für die Stadt als Gemeinwesen keine Veranlassung, die Obdachlosigkeit aus der öffentlichen Wahrnehmung zu verbannen.
Bei freiwilliger Obdachlosigkeit (wie im vorliegenden Fall) haben die Kommunen entsprechend Art. 2 Abs. 1 GG (Freie Entfaltung der Persönlichkeit) keine rechtliche Handhabe, Menschen zu verdrängen, die an den öffentlichen Raum gebunden sind.
Wie die Polizei ist auch das Ordnungsamt nicht in der Lage, mit den Mitteln des Ordnungsrechtes soziale Konflikte in der Gesellschaft und deren Auswirkungen zu beseitigen. Dies ist und bleibt eine Aufgabe der Sozialpolitik.
Der angesprochene Sachverhalt ist den Mitarbeitenden des Inspektionsaußendienstes bekannt. Die obdachlosen Personen werden in Zusammenarbeit mit Hilfsorganisationen, wie beispielsweise der CRESO Potsdam (Creative Sozialarbeit gGmbH), regelmäßig überwacht, und bei einer akuten Gefahr werden im zur Verfügung stehenden gesetzlichen Rahmen entsprechende Maßnahmen eingeleitet.
Bei auftretenden Straftaten, wie Beleidigungen, Sachbeschädigungen etc. oder bei nächtlichen Ruhestörungen, wenden Sie sich bitte an die Polizei unter 0331/55081224.
(Der Text wurde aus datenschutzrechtlichen Gründen zur Veröffentlichung gekürzt.)
24.04.2024 Vielen Dank für Ihren Hinweis. Er wurde an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet.