Status - erledigt (grün)
Beschreibung
Übermäßig viele Ameisen
Kategorie: Straßen und Wege
ID: 293324
Status: erledigt (grün).
Anmerkung
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir prüfen ob es notwendig ist, hier etwas zu unternehmen.
Antwort:
Nicht nur die Rote Waldameise sondern auch viele weitere Ameisenarten stehen unter besonderem Artenschutz gemäß §44 Bundesnaturschutzgesetz.
Sie haben einen hohen Nutzen für die Natur und die Umwelt.
Mit natürlichen Mitteln, wie Essig, Zitrone, Thymian, Lavendel u.a. kann man Ameisen friedlich vertreiben. Die Anwendung von Insektiziden und Pestiziden im öffentlichen Bereich ist ohne Genehmigung der Untere Naturschutzbehörde (UNB) oder des Gesundheitsamtes nicht gestattet. Die Gemeinde ist nicht befugt eine Bekämpfung selbst durchzuführen. Dazu muss die UNB angefragt werden, was aber erst bei Verdacht auf akute Gefahr passiert.
Solange die Insekten keine Gefahr für Leib und Leben darstellen, können sie im öffentlichen Bereich, im Grünen bleiben.