Anmerkung
30.04.2024 Die beschriebene Sichtbehinderung konnte nicht festgestellt werden. Unstrittig bestehende, leicht negative Auswirkungen dieser temporären Wahlplakate auf die uneingeschränkte Überschaubarkeit der Gesamtkreuzung sind zu Wahlkampfzeiten stadttypisch und müssen hingenommen werden.
17.04.2024 Vielen Dank für Ihren Hinweis. Er wurde an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet.