Status - abschließend bearbeitet (grün/gelb)
Beschreibung
Abordnung des Tempo 50 Schild - Schulweg, Baustelle und Bausubstanz benötigen Tempo 30
Kategorie: Straßen und Wege
ID: 294397
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).
Anmerkung
18.04.2024 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Sachverhalt wird an das zuständige Amt übergeben.
26.04.2024 - Die Straßenverkehrsbehörde hat die Bearbeitung übernommen.
13.05.2024 - Die Straßenverkehrsbehörde teilt Folgendes mit:
"Was ist die Definition für einen Schulweg?
Im juristischen Sinn ist es der kürzeste sichere Weg zwischen der Wohnung eines Schülers und seiner Schule oder seinem Unterrichtsort. Der Schulweg beginnt an der Haustür des Wohngebäudes und endet am nächstliegenden Eingang des Schulgrundstücks.
Demzufolge wird fast jeder Straßenabschnitt Teil des Schulweges irgendeines Schulkindes sein.
Dennoch ist die Straßenverkehrsbehörde nicht verpflichtet, überall wo Kinder eventuell auf dem Weg zu ihrer Schule sind, eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h anzuordnen.
Seit der Änderungsverordnung zur StVO von November 2016 wurde es den Straßenverkehrsbehörden erleichtert im unmittelbaren Bereich von Kindergärten, Kitas, allgemeinbildenden Schule, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h anzuordnen. Davon hat die Straßenverkehrsbehörde der Stadt im Umfeld dieser schützenswerten Einrichtungen auch Gebrauch gemacht.
In dem von dem Hinweisgeber beantragten Bereich der Bauhofstraße gibt es jedoch keine hinlänglich ausreichende Begründung die innerorts zulässige Höchstgeschwindigkeit zu reduzieren.
Auf die derzeit in der Bauhofstraße laufende Baustelle wird durch entsprechende Beschilderung ausreichend aufmerksam gemacht."