Anmerkung
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Ihr Anliegen wurde an die zuständige Abteilung / Mitarbeiter weitergeleitet.
Ihr Maerker-Redakteur
07.05.2024 Info aus dem Fachamt:
Sehr geehrter Hinweisgeber,
vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Sachverhalt wurde zur Prüfung an die Untere Naturschutzbehörde weitergeleitet.
15.05.2024
Sehr geehrter Hinweisgeber,
die Untere Naturschutzbehörde teilte mit, dass eine grundsätzliche Verpflichtung zur Bekämpfung der Kreuzkräuter nicht besteht. Von den Pflanzen geht, wenn sie nicht verzehrt werden, keine Gefährdung für den Menschen aus.