Anmerkung
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Da es sich hier offenbar um einen Zufahrtsbereich handelt und die Ausfahrung (es handelt sich somit um kein Schlagloch) offensichtlich durch den Zufahrtsverkehr entstanden ist, ist der Grundstückseigentümer für die Unterhaltung der Zufahrt zuständig. Dieser muss entweder selbst die Ausfahrung auffüllen oder eine Firma beauftragen.